Agenda 21

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Agenda 21 - Neukirchen

Am Montag, dem 4. Mai 2009 fand in Neukirchen bei Altmünster im Gasthaus "Sägemühle" um 19:00 Uhr die zweite Zukunftswerkstätte des Aktionsprogrammes "Agenda 21" statt. Sie steht unter dem Motto "Heimat leben, Zukunft gestalten". Die Beteiligung der Bevölkerung war, so die Einschätzung der Veranstalter und der Begleitung durch die SPES Akademie, hoch.

Die Arbeitskreise waren in folgende Themen vorstrukturiert (die Aufzählung ist unvollständig):

  • Jugend
  • Ortsentwicklung
  • Umwelt und Landwirtschaft
  • Nahversorgung
  • Kultur
  • Tourismus

Nachfolgend ist das Ergebnis des Arbeitskreises angeführt:

Umwelt und Landwirtschaft

Das zentrale Anliegen des Themas "Umwelt und Landwirtschaft" ist die Erhaltung der über Jahrhunderte mühsam errungenen Kulturlandschaft, bei gleichzeitig zumindest kostenneutraler wirtschaftlichen Nutzung. Die Beifügung "kostenneutral" will ausdrücken, dass die erwirtschafteten Erträge, die aus der Pflege, im Sinne der Aufrechterhaltung der Kulturlandschaft, die Kosten, inklusive einer angemessenen Abgeltung für die geleistete Arbeit und den Einsatz maschineller Ausstattung, decken.


Bedroht wird dieses Anliegen einerseits durch die Möglichkeit des Schwindens bzw. Verschwindens von finanziellen Zuwendungen in Form von Förderungen. Andererseits wird von den nachkommenden Generationen nicht mehr erwartet, dass die derzeit gegebene land- und forstwirtschaftliche Nutzung - und damit die Pflege der Landschaft - insbesondere in "kleinen Betieben" nur durch Bezuschussung aus dem Einkommen der Erwerbsarbeit (z.B. für die Anschaffung land- und forstwirtschaftlicher Geräte) und Arbeitsleistung ausschließlich in der Freizeit geleistet werden kann.

Der Lösungsansatz gliedert sich in mehrere Komponenten.

Eindämmen der schleichenden Verwaldung

Eindrucksvolle Dokumentationen zeigen die Zunahme des Waldes zu Ungunsten offener Wiesen während der vergangenen 40 Jahre. Besonders betroffen sind die Gebiete entlang der Aurach (Großalm, Neukirchen, Reindlmühl) und dort die Steilflächen bzw. nicht durch Verkehrswege erschlossenen Flächen. Während ab den 70er Jahren großzügig Genehmigungen für das "Zusetzen" (Umwidmung von Wiesen auf Waldflächen) erteilt wurden, geschieht heute die Verwaldung schleichend, in dem die Nutzung (Pflege) mangelhaft ist, bzw. einfach unterlassen wird. Das bestehende Forstgesetz wirk ab einem gewissen Grad der Verwaldung darüber hinaus noch zementierend.

Abbildung: Steilfläche und Lärchenwiese, die durch Beweidung und Mähen offen gehalten wird.

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